Wichtiger Hinweis vorab
Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung nach dem Stand Oktober 2026 und keine Rechtsberatung. Das Zusammenspiel von Kunsturhebergesetz und Datenschutz-Grundverordnung ist in Teilen umstritten, und Gerichte entscheiden Einzelfälle unterschiedlich. Bei konkreten Fragen wende dich an deine IHK, Handwerkskammer, einen Datenschutzbeauftragten oder eine Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht.
Urheberrecht: Wem gehört das Foto?
Jedes Foto ist in Deutschland geschützt, auch der schnelle Handyschnappschuss. Die Rechte liegen grundsätzlich bei der Person, die das Foto gemacht hat. Daraus folgen einige klare Regeln:
- Bilder aus dem Internet: Ein Foto aus der Google-Bildersuche, von einer fremden Website oder einem anderen Instagram-Profil darfst du nicht einfach posten. Das ist einer der häufigsten Gründe für Abmahnungen.
- Stockfotos: Bei Bildagenturen erwirbst du eine Lizenz. Lies die Bedingungen: Manche verlangen eine Namensnennung, manche schließen bestimmte Nutzungen aus. Auch „kostenlose“ Bilddatenbanken haben Lizenzbedingungen.
- Fotos von Dienstleistern: Wenn ein Fotograf für dich fotografiert, kläre schriftlich, wofür du die Bilder nutzen darfst, also auch für Social Media und Werbung, zeitlich unbegrenzt oder nur befristet.
- Fotos von Mitarbeitenden: Wenn ein Mitarbeiter im Rahmen der Arbeit fotografiert, ist die Nutzung durch den Betrieb meist unproblematisch. Bei privaten Fotos, die er dir zur Verfügung stellt, frag ausdrücklich.
- Fotos von Kunden: Wenn ein Gast ein schönes Foto deines Cafés postet, darfst du es nicht ohne Erlaubnis in deinen Feed übernehmen. Dazu weiter unten mehr.
Auch Motive können geschützt sein: Kunstwerke, Designs oder Logos anderer Firmen. Bei Gebäuden und Kunstwerken im öffentlichen Raum gilt die sogenannte Panoramafreiheit. Sie erlaubt in vielen Fällen Fotos, die von öffentlichen Wegen aus aufgenommen werden, hat aber Grenzen, etwa bei Aufnahmen aus erhöhter Position oder von Innenräumen.
Recht am eigenen Bild und Datenschutz
Wenn Menschen erkennbar auf einem Foto sind, kommen zusätzlich deren Rechte ins Spiel. Zwei Regelwerke sind wichtig:
- Kunsturhebergesetz (KUG): Bildnisse dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet werden. Es gibt Ausnahmen, etwa wenn Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder Örtlichkeit erscheinen, oder bei Versammlungen und ähnlichen Ereignissen.
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Ein Foto einer erkennbaren Person ist ein personenbezogenes Datum. Für die Veröffentlichung brauchst du eine Rechtsgrundlage. Für Werbung auf Social Media ist das in der Praxis meist die Einwilligung.
Wie die Ausnahmen des KUG im Verhältnis zur DSGVO zu bewerten sind, ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Für Betriebe ist deshalb der sicherste Weg fast immer derselbe: Erkennbare Personen nur mit dokumentierter Einwilligung zeigen.
Erkennbar heißt übrigens nicht nur das Gesicht. Auch eine markante Tätowierung, eine besondere Frisur von hinten oder ein Name auf dem Shirt können eine Person identifizierbar machen, zumindest für Menschen, die sie kennen.
Die Einwilligung richtig einholen
Eine gute Einwilligung ist kurz, verständlich und nachweisbar. Diese Punkte sollten enthalten sein:
- Wer: Name der Person und dein Betrieb als Verantwortlicher.
- Was: Welche Fotos oder Videos genutzt werden, etwa „Fotos von meiner neuen Frisur vom 12. Oktober“.
- Wo: Auf welchen Kanälen, zum Beispiel Instagram-Profil und Website.
- Wofür: Zu Werbezwecken für deinen Betrieb.
- Widerruf: Hinweis, dass die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen werden kann, und wie das geht.
- Freiwilligkeit: Klar machen, dass die Leistung nicht davon abhängt.
- Datum und Unterschrift oder eine nachvollziehbare elektronische Bestätigung, etwa per E-Mail.
Bewahre die Einwilligungen geordnet auf, zum Beispiel in einem Ordner pro Jahr. Wenn jemand widerruft, entferne das Foto aus deinen Kanälen, soweit es dir möglich ist, und verwende es nicht weiter. Eine mündliche Zusage ist zwar besser als nichts, lässt sich im Streitfall aber kaum beweisen.
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Besondere Fälle: Team, Kinder und Veranstaltungen
Mitarbeitende
Im Arbeitsverhältnis besteht ein Abhängigkeitsverhältnis, deshalb wird die Freiwilligkeit besonders genau geprüft. In der Regel erwartet man eine schriftliche oder elektronisch dokumentierte Einwilligung. Kläre auch, was beim Ausscheiden mit den Fotos passiert. Mehr dazu im Ratgeber Team vorstellen.
Kinder und Jugendliche
Bei Minderjährigen brauchst du die Einwilligung der Sorgeberechtigten, bei älteren Jugendlichen zusätzlich deren eigene Zustimmung. Viele Betriebe, etwa in der Nachhilfe oder im Kinderturnen, verzichten ganz auf erkennbare Kinderfotos und zeigen stattdessen Hände, Material oder Aufnahmen von hinten. Das ist oft die entspanntere Lösung.
Veranstaltungen und Laden
Bei einem Tag der offenen Tür oder einer Feier im Laden helfen Hinweisschilder, dass fotografiert wird. Sie ersetzen aber nicht in jedem Fall eine Einwilligung, besonders wenn einzelne Personen im Mittelpunkt eines Fotos stehen. Gruppenbilder im Überblick sind meist weniger heikel als Nahaufnahmen einzelner Gäste. Biete eine Möglichkeit an, nicht fotografiert zu werden, zum Beispiel durch ein farbiges Bändchen.
Reposts, Markierungen und Kundenfotos
Wenn Kundinnen oder Kunden dich in ihren Beiträgen markieren, ist das wertvoll. Trotzdem gilt: Wer das Foto gemacht hat, hat die Rechte daran. So gehst du sauber vor:
- Story teilen: Instagram bietet die Funktion, Beiträge, in denen du markiert wurdest, in deiner Story zu teilen. Das ist in der Praxis üblich, weil die Person durch die Markierung selbst den Kontakt herstellt. Ganz ohne Restrisiko ist es nicht, besonders wenn andere Personen im Bild sind.
- In den eigenen Feed übernehmen: Frag vorher per Nachricht und lass dir die Erlaubnis schriftlich geben. Nenne die Urheberin im Beitrag.
- Andere Personen im Bild: Auch wenn die Fotografin einverstanden ist, gilt das nicht automatisch für die anderen Menschen auf dem Foto.
- Kundenstimmen: Zitate mit Namen und Foto brauchen ebenfalls eine Einwilligung. Wie du sie einholst, steht im Ratgeber Kundenstimmen posten.
Checkliste für jedes Foto
| Frage | Wenn nein … |
|---|---|
| Habe ich das Foto selbst gemacht oder eine Lizenz? | Nicht posten oder Erlaubnis einholen |
| Sind erkennbare Personen darauf, und habe ich ihre Einwilligung? | Einwilligung einholen, Person unkenntlich machen oder anderes Foto wählen |
| Sind Kinder erkennbar, und haben die Eltern zugestimmt? | Nicht posten |
| Sind Daten im Hintergrund unsichtbar (Bildschirme, Adressen, Kennzeichen)? | Zuschneiden oder unkenntlich machen |
| Zeigt das Foto fremde Kunstwerke, Logos oder Designs im Mittelpunkt? | Prüfen oder anderes Motiv wählen |
| Ist mein Impressum vom Profil aus erreichbar? | Siehe Ratgeber Impressum auf Instagram |
Wenn doch eine Abmahnung kommt
Ruhe bewahren, aber Fristen ernst nehmen. Unterschreib keine beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft und zahl nicht vorschnell, denn vorformulierte Erklärungen gehen oft weiter als nötig. Nimm den betroffenen Beitrag vorsorglich offline, sichere Belege wie Lizenz oder Einwilligung und lass das Schreiben zeitnah von einer Fachanwältin oder über deinen Branchenverband prüfen. Viele Kammern und Verbände bieten ihren Mitgliedern eine erste Einschätzung an.
Und KI-Bilder?
KI-generierte Bilder lösen manche Probleme, schaffen aber neue. Sie zeigen keine echten Personen, deshalb fällt die Einwilligungsfrage meist weg. Dafür gelten seit August 2026 Kennzeichnungspflichten für realistisch wirkende Inhalte, die Echtes vortäuschen könnten. Außerdem dürfen KI-Bilder keine echten Menschen ohne Zustimmung nachbilden. Alles Wichtige dazu steht im Ratgeber KI-Bilder kennzeichnen.
Pocket Creator zeigt ohne ein von dir hinterlegtes Foto nie eine erfundene Person, die dich darstellen soll, und versieht jedes Bild mit einem unsichtbaren Vermerk „Mit KI erstellt“. Wenn du eigene Fotos hochlädst, etwa von deinem Laden oder Produkt, gelten dafür natürlich die Regeln aus diesem Artikel. Für Fotos von Kunden und Team brauchst du weiterhin deren Einwilligung.
Häufige Fragen
Darf ich Bilder aus dem Internet auf Instagram posten?
In der Regel nicht ohne Erlaubnis. Jedes Foto ist urheberrechtlich geschützt. Nutze eigene Fotos, lizenzierte Stockfotos oder Bilder, für die du eine ausdrückliche Erlaubnis hast.
Brauche ich eine Einwilligung, wenn Kunden auf meinem Foto zu sehen sind?
Wenn sie erkennbar sind, in aller Regel ja. Für Werbung auf Social Media ist eine dokumentierte Einwilligung mit Hinweis auf das Widerrufsrecht der sicherste Weg.
Reicht eine mündliche Einwilligung?
Rechtlich ist sie nicht in jedem Fall unwirksam, aber im Streitfall kaum zu beweisen. Eine kurze schriftliche oder elektronische Bestätigung, zum Beispiel per E-Mail, ist deutlich sicherer.
Darf ich Beiträge teilen, in denen mein Betrieb markiert ist?
Das Teilen in der Story über die Instagram-Funktion ist üblich. Für die Übernahme in deinen Feed solltest du die Urheberin vorher fragen und sie im Beitrag nennen.
Was passiert, wenn jemand seine Einwilligung widerruft?
Du darfst das Foto ab dann nicht mehr verwenden und solltest es aus deinen Kanälen entfernen, soweit dir das möglich ist. Der Widerruf wirkt für die Zukunft.
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